Systemische Familien– und Jugendhilfe Marco Galante und Team

Individualtherapeutische/ -pädagogische Begleitung

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Wie ist die gesetzliche Grundlage dieser Hilfeform?

Diese Form individueller Hilfen fußen auf §§ 27, 34, 35 und 41 SGB VIII (KJHG), worin unsere Angebote mit pädagogischem und/oder therapeutischem Schwerpunkt in der Hauptsache unter §§ 35 SGB VIII  und § 27.3 rechtlich zu verorten sind.

Was bedeutet Individualtherapeutische/ -pädagogische Begleitung inhaltlich?

Einfach gesagt, ist dieses Angebot eine Begleitung eines Kindes oder Jugendlichen durch einen einzelnen Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin von uns. Diese Art der Hilfe kann in Kombination mit unserer Familienarbeit oder auch als einzelnes Angebot in Anspruch genommen werden.

In der Einzelarbeit stehen die Interessen, Ziele und Lernbedarfe des Kindes oder Jugendlichen im Vordergrund. Die Lernfortschritte werden mit der betreffenden Person abgeglichen, inwieweit die Familie die Veränderungen mittragen kann. Denn was hilft es, wenn ein Kind an sich arbeitet, Fortschritte macht und sie zu Hause nicht wahrgenommen oder verstanden werden. Das bedeutet, neben aller individueller Unterstützung haben wir immer (typisch systemisch) den Gesamtkontext der Familie mit im Blick.

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Was bedeutet Individualtherapeutische/ -pädagogische Begleitung inhaltlich?

Ihr Sohn oder Ihre Tochter zieht sich mehr und mehr zurück? Es traut Ihnen förmlich nicht mehr über den Weg? Immer, wenn Sie etwas fragen oder sich interessieren, will Ihr Kind in Ruhe gelassen werden? Und auch andere Angehörige wie z.B. die Geschwister oder die Großeltern finden keinen Zugang mehr zu Ihrem Kind? Dann ist es doch verständlich zu denken, dass da irgendetwas schief läuft.

An dieser Stelle könnte Ihnen eine Begleitung Ihres Kindes durch uns weiterhelfen. Häufig ist es hilfreich, wenn übergangsweise eine völlig neue Person für die Themen Ihres Kindes zuständig wird. Nach einem gelungenen Vertrauensaufbau zwischen Ihrem Kind und unserer Mitarbeiter*innen, könnte Ihr Kind jetzt lernen, mit eigenen Schwierigkeiten besser umzugehen zu lernen, ohne dass die Beziehung zur eigenen Familie noch mehr belastet wird. Idealerweise schafft es ihr Kind, sich Ihnen wieder zu öffnen und sich Ihnen als Bezugspersonen wieder anzuvertrauen. In diesem Fall besteht die Hauptaufgabe des/r Individualpädagog*in oder des/r Individualtherapeut*in im Vertrauensaufbau und in der Vermittlung zwischen Ihnen als Eltern und ihm als betroffenen Kind / Jugendlichen.

Uns ist es wichtig, in einem klar abgesteckten Beziehungsrahmen auch Sie als Eltern mit in den Lernprozess Ihres Kindes einzubeziehen. So pflegen wir auch zu Ihnen einen Austausch, der bestenfalls in Anwesenheit Ihres Kindes stattfindet. Sollte dies gerade zu Anfang noch nicht möglich sein, werden wir auch dafür eine Lösung finden, das Vertrauen zu Ihrem Kind zu schützen und Sie gleichzeitig in Ihrer Sorge um das, was mit Ihrem Kind los ist, wahrzunehmen.

Wie lange dauert eine Einzelbegleitung?

Das hängt von unterschiedlichen Dingen in der Zusammenarbeit mit Ihnen ab. Angebote der Jugendhilfe werden im Rahmen eines Zielvereinbarungsverfahrens regelmäßig besprochen. Unserer Erfahrung nach benötigt die erfolgreiche Begleitung Ihres Kindes ungefähr 1 bis 2 Jahre. Die Maßnahme selbst läuft unabhängig von ggf. weiteren Hilfemaßnahmen, so kann es beispielsweise sein, dass eine begleitende Aufsuchende Familienbegleitung und Therapie (AFT) früher endet als die Individualpädagogische / -therapeutische Begleitung.

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Wann ist eine Individualpädagogische /-therapeutische Hilfe sinnvoll?

Diese Form der Hilfe macht Sinn als Begleitung in Familien mit viel Nachholbedarf (signifikante Entwicklungsverzögerungen beim Kind bei Normalbegabung) oder in Phasen der Verselbständigung des Jugendlichen:

- als Randangebot neben einer installierten aufsuchenden Familienbegleitung und -therapie;

- vor oder nach einer Rückführung in den elterlichen Haushalt;

- bei Kriseninterventionen;

- beim gezielten Einsatz geplanter Auszeiten;

- wenn die Erziehungs(sorge)berechtigten aus einer laufenden ambulanten Familienbegleitung und -therapie aussteigen;

- bei der Loslösung aus dem Elternhaus und der Förderung der Selbständigkeit.

Worin besteht der Unterschied zu einer sog. Erziehungsbeistandschaft?

Unser Angebot der Individualpädagogischen oder -therapeutischen Begleitung stellt ausdrücklich keine Erziehungsbeistandschaft dar.

Bei einer Erziehungsbeistandschaft werden überforderte Eltern dauerhaft in ihrer Erziehungsverantwortung entlastet. Diese Form der Hilfe kann bis zur Erlangung der Volljährigkeit über Jahre fortdauern.

Der Hintergrund einer Individualpädagogisch/ -therapeutischen Begleitung ist ideell ein anderer: Hier werden Schwierigkeiten in der Beziehung zwischen Eltern(teil) und Kind als Misskommunikation verstanden und es geht eher darum, wieder zu lernen, dieselbe Sprache zu sprechen, einander wieder zu verstehen und Brücken zu bauen, wenn das generell möglich ist. Grundsätzlich verfügen die Eltern und Kinder / Jugendliche über ausreichende Ressourcen, das nach der Intervention wieder selber hinzukriegen.

Alle unsere Individualpädagogischen /-therapeutischen Fachkräfte verfügen über eine systemische Zusatzausbildung.

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